Wettbewerbsfähigkeit ausbauen und sichern

Wettbewerb stärken, Standort sichern.

Österreich hat an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt. Um nicht den Anschluss zu verlieren, brauchen wir die besten Rahmenbedingungen, um Wachstum und Wohlstand zu garantieren.

Schnelle Genehmigungen
Schnelle Genehmigungen und smarte Infrastruktur durch Verfahrensbeschleunigungen bei UVP-G, AVG und EABG sowie bei Betriebsanlagenrecht und Digitalisierung

Schnelle und rechtssichere Genehmigungen sind entscheidend für den Ausbau von Infrastruktur, erneuerbarer Energie und Industrieprojekten. Um Österreich als Investitionsstandort zu stärken, muss eine umfassende Beschleunigung von Genehmigungsverfahren durch Reformen im UVP-G, AVG, EABG sowie im Betriebsanlagenrecht forciert werden. Um lange Bewilligungsverfahren für den Ausbau von erneuerbarer Energie und der Netze zu verkürzen, fordern wir „Infrastruktur-Beschleunigungsteams“, die als agile Einheiten innerhalb der öffentlichen Infrastrukturbehörden agieren. Diese Teams sollen bei Bedarf in Großprojekte eingebunden werden und durch ihre multidisziplinäre Expertise in den Bereichen Planung, Recht, Umwelt und Technik eine zügige Abwicklung ermöglichen. Ihre Aufgabe ist es, bei großen Infrastrukturprojekten durch eine Beratung der Projektleitung und der relevanten Stakeholder schnellere Verfahren zu ermöglichen. Allgemein ist eine Straffung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren notwendig, um die Energiewende zu schaffen.

Der Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für Österreichs wirtschaftliche Zukunft. Um Wettbewerbsfähigkeit, Wohlstand und Beschäftigung nachhaltig abzusichern, braucht es eine umfassende Fachkräfte- und Qualifizierungsstrategie, die auf gezielter internationaler Anwerbung, hochwertiger Aus- und Weiterbildung sowie modernen, unternehmensfreundlichen Rahmenbedingungen basiert. Bei der Attraktivität für hoch qualifizierte ausländische Arbeitskräfte liegt Österreich im OECD-Vergleich derzeit nur auf Platz 26 von 38 Ländern. Trotz Weiterentwicklungen der Rot-Weiß-Rot-Karte sind die Verfahren für internationale Fachkräfte noch immer zu aufwendig. Aktuell kann die Ausstellung einer Rot-Weiß-Rot (RWR)-Karte ab der Antragstellung bis zu acht oder mehr Wochen dauern. Um die RWR-Karte zu verbessern und anwenderfreundlicher zu gestalten, soll die Verfahrensdauer verkürzt werden: Wir fordern eine Ausstellung innerhalb von 72 Stunden durch die Digitalisierung der Verfahren.

Zudem sind erleichterte RWR-Kriterien (z. B. Öffnung der Mangelberufsliste, Erleichterungen bei der Punktevergabe, Senkung des Mindestgehalts bei „sonstigen Schlüsselkräften“) notwendig, um als Standort im Bereich internationaler Fachkräfte konkurrenzfähig zu sein. Die internationale Anwerbung muss sich dabei besonders auf strategisch relevante Branchen wie Technologie, Industrie, Pflege, Tourismus und Green Jobs konzentrieren.

Der europäische Energiebinnenmarkt ist ein Schlüsselfaktor für Versorgungssicherheit und Leistbarkeit. Angemessene Lösungen für die Senkung der Energiepreise können nur gemeinsam auf europäischer Ebene gefunden werden. Ein liberalisierter Energiebinnenmarkt sichert Effizienz, Markttransparenz und reduziert Kosten durch mehr Wettbewerb. Der Weg zum europäischen Energiebinnenmarkt muss konsequent weitergegangen werden, indem der Ausbau grüner Energieträger forciert sowie effiziente transeuropäische Netze für Strom, Erdgas, Wasserstoff, CO2-Transport und -Speicherung aufgebaut werden.

Die Dienstgeber-Lohnnebenkosten betragen in Österreich derzeit 29,3 Prozent des Bruttolohns. Dies ist im internationalen Vergleich überaus hoch. Bei einer Durchschnittsverdienerin bzw. bei einem Durchschnittsverdiener machen Lohnsteuer und Sozialabgaben zusammen 47,3 Prozent des Entgelts aus. Konkret bedeutet das bei einem Einkommen von 3.500 Euro Zusatzkosten für die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber in Höhe von etwa 1.050 Euro. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber hat daher für einen Mitarbeiter, die bzw. der netto etwa 2.400 Euro verdient, Personalkosten von rund 4.500 Euro zu tragen. Das ist eine der höchsten Belastungen in der OECD. Der OECDDurchschnitt der gesamten Steuern und Abgaben liegt bei 34,7 Prozent. Unser Ziel ist es, die Dienstgeber-Lohnnebenkosten mittelfristig zumindest um fünf Prozentpunkte zu senken und an das deutsche Niveau von etwa 24 Prozent anzupassen.

Damit werden Kosten auf Arbeit gesenkt und Österreichs exportorientierte Betriebe bleiben international wettbewerbsfähig. Mittelfristig erhöht laut dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) die Senkung die Beschäftigung pro Prozentpunkt um 11.200 Arbeitsplätze. Der Selbstfinanzierungsgrad dieser Maßnahme liegt bei mehr als zwei Drittel. Nicht arbeitsbezogene Abgaben sollen sachgerecht aus dem allgemeinen Budget finanziert werden. Eine Reduktion der Lohnnebenkosten um einen Prozentpunkt (bezogen auf den Bruttolohn) führt zu einer Entlastung von circa 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Um rasch auf einen nachhaltigen Senkungspfad zu gelangen, sollen in einem ersten Schritt die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) um 0,3 Prozent und jene zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus sind die Pensionsversicherungsbeiträge zwischen Dienstgebern und Dienstnehmern anzugleichen. Aktuell leisten nämlich Arbeitgeber um rund zwei Prozent mehr an Beiträgen. Auch hier müssen die Beiträge auf das Dienstnehmenden-Niveau gesenkt werden. Die Finanzierung von Leistungen aus dem FLAF oder der Notstandshilfe des AMS soll zukünftig aus dem allgemeinen Haushalt erfolgen.

Eine Verringerung der Lohnnebenkosten wirkt sich positiv auf die Beschäftigung aus, weil sie die Arbeit verbilligt und die Standortqualität in Österreich verbessert.

Österreich zählt aufgrund hoher Lohnabschlüsse zu den Spitzenreitern bei den Lohnstückkosten in der Eurozone, insbesondere der Abstand zu Deutschland vergrößert ich deutlich. Das erhöht den Druck auf produzierende und exportorientierte Unternehmen und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit. Um gegenzusteuern, braucht es eine gezielte und nachhaltige Entlastung bei den Lohnstückkosten – allen voran durch eine Reduktion der Lohnnebenkosten. Eine Entlastung pro produzierte Einheit schafft Spielraum für Beschäftigung, Investitionen und Innovation und stärkt den heimischen Wirtschaftsstandort im internationalen Vergleich.