Weniger Bürokratie,
mehr Unternehmertum
Bürokratie abbauen. Unternehmertum entfesseln.
Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es unabdinglich das Bürokratiemonster zu zähmen und im betrieblichen Alltag mehr Platz für Unternehmertum, statt überbordender Bürokratie zu schaffen.
Entbürokratisierungsstelle
Entbürokratisierungsstelle zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten inklusive jährlichem Entbürokratisierungsbericht
Entbürokratisierungsstelle zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten inklusive jährlichem Entbürokratisierungsbericht
Zur systematischen Reduktion von Bürokratie wird eine Entbürokratisierungsstelle eingerichtet, die künftig die Kosten und Auswirkungen gesetzlicher Auflagen für Bürger, Unternehmen und Verwaltung transparent erfasst und bewertet. Aufgabe ist ein jährlicher Entbürokratisierungsbericht, der aufzeigt, wo übermäßige Belastungen entstehen und wie diese konkret reduziert werden können. Ziel ist es Bürokratie messbar zu machen, Verbesserungspotenziale zu identifizieren und den Fortschritt beim Bürokratieabbau nachvollziehbar zu dokumentieren. So wird eine effiziente Verwaltung für eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortqualität geschaffen.
Erleichterung von Betriebsübergaben
Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags ab 2026 von 7.300 auf 45.000 Euro sowie Entfalls des Berufsverbots
Erhöhung des Veräußerungsfreibetrags ab 2026 von 7.300 auf 45.000 Euro sowie Entfalls des Berufsverbots
Österreich ist ein Land der Familienunternehmen, deren Erhalt und Weitergabe wesentlich für regionale Wertschöpfung, Beschäftigung und Stabilität ist. Neben unentgeltlichen Betriebsübergaben im Zuge der Betriebsnachfolge, muss auch die Übergabe durch Veräußerung an familienfremde Personen besser gesichert werden. Entgeltliche Betriebsübergaben sind in Österreich im internationalen Vergleich hoch besteuert. Da die Zahl der familienexternen Betriebsübergaben bis 2030 auf 58 Prozent ansteigen soll, braucht es spürbare Erleichterungen. Die aktuellen Regelungen sind zu komplex und restriktiv, die Steuerbelastung ist zu hoch. Daher soll der Freibetrag von aktuell 7.300 Euro auf zumindest den deutschen Wert von 45.000 Euro erhöht werden. Die Altersgrenze von 60Jahren für die Anwendung des Hälftesteuersatzes ist abzuschaffen. Alternativ sollen Veräußerungsgewinne mit einem Sondersteuersatz von 20 Prozent besteuert werden können.
Anhebung der Basispauschalierung
Zur Entlastung von KMU wird die Basispauschalierung angehoben, weil es unsere Betriebe sind die Wohlstand schaffen und ihn auch langfristig erhalten
Zur Entlastung von KMU wird die Basispauschalierung angehoben, weil es unsere Betriebe sind die Wohlstand schaffen und ihn auch langfristig erhalten
Gerade für KMU und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) kostet die jährliche Steuererklärung viel Aufwand, Zeit und Geld. Wir fordern deshalb für jene Unternehmen, die nicht bilanzieren müssen, eine Bürokratie-Opt-out-Möglichkeit durch erhöhte Pauschalierungsgrenzen. Konkret sollen in der Einkommensteuer die Basispauschalierung und in der Umsatzsteuer die Vorsteuerpauschalierung auf 700.000 Euro angehoben werden. Ab dieser Umsatzgrenze herrscht in der Regel Buchführungspflicht. Damit haben alle Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Wahl, entweder unkompliziert zu pauschalieren oder weiter die Steuererklärung zu erstellen. In der Einkommensteuer soll die Basispauschalierung von 6 Prozent bzw. 12 Prozent ähnlich wie in der Kleinunternehmerpauschalierung auf 45 Prozent bzw. bis zu 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben angehoben werden.
Anhebung des Gewinnfreibetrages
Zur Entlastung von KMU wird die der Gewinnfreibetrag angehoben, weil es unsere Betriebe sind, die Wohlstand schaffen und ihn auch langfristig erhalten
Zur Entlastung von KMU wird die der Gewinnfreibetrag angehoben, weil es unsere Betriebe sind, die Wohlstand schaffen und ihn auch langfristig erhalten
Klein- und Mittelbetriebe sind das Fundament der heimischen Wirtschaft. Um sie gezielt zu entlasten wird der Gewinnfreibetrag dauerhaft erhöht. Der Gewinnfreibetrag ermöglicht Unternehmerinnen und Unternehmern, einen bestimmten Anteil ihres Gewinnes zusätzlich von der Steuer abzusetzen und somit die Steuerleistung zu reduzieren – so, wie es für Unselbstständige beim 13. und 14. Gehalt möglich ist. Der Grundfreibetrag, der Unternehmerinnen und Unternehmern ohne weitere Auflagen zusteht, beträgt aktuell für die ersten 33.000 Euro des Gewinnes 15 Prozent. Er soll auf 100.000 Euro erhöht werden, um die Unternehmen nachhaltig zu entlasten und ihre Eigenkapitalquote zu erhöhen. Davon profitieren vor allem EPU und Personengesellschaften mit bis zu zusätzlich 5.000 Euro weniger Steuern pro Jahr. Der zweite investitionsbedingte Teil des Gewinnfreibetrags hängt von Investitionen ab, die ihn zu einem abgestuften Prozentsatz erhöhen.
Dadurch sinken der steuerliche Gewinn und damit die Steuerbelastung. Der bisher sehr restriktiv gestaltete investitionsbedingte Gewinnfreibetrag soll weiterentwickelt werden: So muss etwa die Behaltefrist von vier Jahren bei Wertpapieren reduziert und der Kreis der begünstigten Wirtschaftsgüter erweitert werden (z. B. auf gebrauchte Wirtschaftsgüter oder Elektroautos).
Überregulierungen bei Berichtspflichten abbauen
Überregulierungen wie zunehmende Berichts- und Dokumentationspflichten abbauen, denn diese kosten viel Zeit und Geld
Überregulierungen wie zunehmende Berichts- und Dokumentationspflichten abbauen, denn diese kosten viel Zeit und Geld
Zunehmende Berichts- und Dokumentationspflichten binden wertvolle Ressourcen und kosten Unternehmen Zeit und Geld. Österreich braucht eine Bürokratieabbau-Initiative zur Reduktion überbordender Regulierung nach dem Grundsatz „Weniger ist mehr“. Ziel ist es, die Berichtspflichten für österreichische Unternehmer um ein Drittel zu reduzieren. Rivalisierende Rechts- oder widersprüchliche Kennzeichnungsvorschriften (z. B. wenn in einem Betrieb aus hygienischen Gründen glatte Fliesen gesetzlich vorgeschrieben sind, ein anderes Gesetz jedoch aus Arbeitsschutzgründen raue Fliesen vorschreibt) müssen abgeschafft werden.
Gold Plating stoppen
Gold Plating (Übererfüllung von EU-Rechtsvorschriften) stoppen und so Kosten und Mehraufwand in Unternehmen und Verwaltung vermeiden
Gold Plating (Übererfüllung von EU-Rechtsvorschriften) stoppen und so Kosten und Mehraufwand in Unternehmen und Verwaltung vermeiden
„Gold Plating“ bezeichnet die nationalstaatliche Übererfüllung von EU-Rechtsvorschriften. Laut einer Studie von EcoAustria wird das BIP durch „Gold Plating“ um rund 0,2 Prozent bzw. knapp 800 Millionen Euro reduziert. Zudem entsteht ein zusätzlicher Personalaufwand von rund 2.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die für die Übererfüllung von EU-Richtlinien und -Verordnungen benötigt werden. Die konsequente Vermeidung von „Gold Plating“ vermeidet Kosten und Mehraufwand in Unternehmen, aber auch bei der Verwaltung.
Belegerteilungspflicht unter 35 Euro abschaffen
Abschaffung der Belegerteilungspflicht für Beträge unter 35 Euro, um der Zetterlwirtschaft den Kampf anzusagen und unsere Umwelt zu schützen
Abschaffung der Belegerteilungspflicht für Beträge unter 35 Euro, um der Zetterlwirtschaft den Kampf anzusagen und unsere Umwelt zu schützen
Die Belegerteilungspflicht in Österreich stellt für Kundinnen und Kunden sowie Unternehmer eine Belastung dar – und schafft außerdem erheblichen Papiermüll. Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer Bagatellgrenze in Höhe von 35 Euro und setzen ein klares Zeichen gegen die „Zetterlwirtschaft“. Bis zu dieser Grenze soll ein Beleg nur dann ausgestellt werden, wenn es die Kundin bzw. der Kunde wünscht. Die Kontrolle soll über digitale Lösungen (z. B. QR-Code) möglich sein. Andere europäische Länder, wie etwa Italien und Frankreich, haben bereits erfolgreich ähnliche Grenzen eingeführt.