Leistungsbereitschaft fördern,
Leistung belohnen

Wer mehr leistet, soll auch mehr davon haben –
denn wer arbeitet, darf nicht der Dumme sein.

Als Wirtschaftsbund setzen wir uns seit jeher für die Leistungsträger in unserer Gesellschaft ein. Um unseren Arbeitsmarkt zukunftsfit zu gestalten und die Fleißigen zu belohnen müssen Mehrleistung, Überstunden und Zuschläge in Zukunft stärker begünstigt werden.

Steuerfreie Mitarbeiterprämie
Auch unserer Mitarbeiter müssen belohnt und Mehrarbeit gefördert werden, daher gibt es nun verbesserte steuerfreue Mitarbeiterprämien ohne KV-Bindung von bis zu 1.000 Euro

Ab 2025 gilt in Österreich ein steuer- und abgabenfreier Leistungsbonus von bis zu 1.000 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer. Diese Prämie kann freiwillig von Arbeitgeberseite – auch ohne Kollektivvertragsbindung – gewährt werden. Trotz Sparpaket und Budgetkonsolidierung konnte diese Maßnahme im Regierungsprogramm verankert werden. Mit der Prämie soll Leistung anerkannt, Motivation gesteigert und eine zusätzliche Abgabenentlastung für Betriebe geschaffen werden.

Ab dem 1. Juli 2025 sind N1-Fahrzeuge (leichte Nutzfahrzeuge) von der NoVA befreit. Für Fahrzeuge mit bis zu 3 Sitzplätzen gilt die Befreiung generell. N1-Fahrzeuge mit mehr als 3, aber weniger als 10 Sitzplätzen und einem Gewicht bis 3.500 kg sind von der NoVA befreit, sofern es sich um Kastenwagen, Pritschenwagen oder Pick-ups handelt. Diese Maßnahme ist ein gezielter Entlastungsschritt für Klein- und Mittelbetriebe. Gerade Handwerks- und Gewerbebetriebe profitieren erheblich. So kann bis zu einem Viertel des Fahrzeugpreises gespart werden. Die Bundesregierung stärkt durch diese Maßnahme den Standort, indem sie die Betriebe unmittelbar unterstützt und so Arbeitsplätze und Wertschöpfung im Land sichert.

Unternehmen haben in Österreich immer noch mit einer überdurchschnittlich hohen Steuerbelastung zu kämpfen. In Österreich beträgt die Körperschaftsteuer 23 Prozent, während die durchschnittliche Körperschaftsteuerbelastung in der EU-27 im Jahr 2023 21,2 Prozent und in der OECD im Jahr 2022 21,5 Prozent betrug.

Das Prinzip „Beraten statt strafen“ hat sich in Arbeitsinspektionsgesetz und Umweltinformationsgesetz bereits bewährt. Es soll daher in allen relevanten Materiengesetzen umgesetzt werden. Gerade im Steuerrecht haben Österreichs  Unternehmer ein großes Interesse, ihre Pflichten rechtssicher erfüllen zu können. Zu komplizierte Bestimmungen im Finanzstrafrecht wirken sich jedoch negativ auf die unternehmerische Tätigkeit aus, da aus Angst vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen wirtschaftliche Initiativen unterbleiben. Im Sinne des Prinzips „Beraten statt strafen“ sollen im Finanzstrafrecht entsprechende Verbesserungen erfolgen: Die Selbstanzeige soll praxistauglicher gestaltet werden. Die Sperrwirkung für die Selbstanzeige bei Unternehmensgruppen und Personengesellschaften soll gestrichen und die Verbandsverantwortlichkeit für Finanzvergehen eingeschränkt werden. Während die Strafbarkeitsschwelle auf grobe Fahrlässigkeit angehoben werden soll und Diversionen vermehrt möglich sein sollen, ist zudem eine Erweiterung der vereinfachten Verfahrenserledigungen notwendig. Wenn Behörden Strafen nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz verhängen, muss ein Weg zur rechtskonformen Umsetzung aufgezeigt werden. So wissen Unternehmen, wie sie rechtskonform handeln können.

Arbeiten im Alter soll attraktiver und lohnender werden. Die Bundesregierung hat bereits teilweise Erwerbseinkünfte von  Pensionisten von den Beiträgen zur Pensionsversicherung befreit. Diese Regelung muss ausgebaut werden: Erwerbseinkünfte von  Pensionisten, die das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben, sollen von allen Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden. Für Mitarbeiter, die nach dem Regelpensionsalter freiwillig weiterarbeiten, soll das Unternehmen als Lohnnebenkosten nur mehr die Unfallversicherung abführen müssen. Im Gegenzug wird dieses Einkommen auch nicht bei der Berechnung der Pension berücksichtigt. In einem ersten Schritt ist die Einführung eines Pensionistenfreibetrages notwendig, um gleich Anreize zum längeren Arbeiten zu schaffen.

Trinkgelder sind Ausdruck persönlicher Wertschätzung und freiwillige Anerkennung für gute Arbeit – kein Gehalt. Sie sind vor allem in Branchen wie Gastronomie, Friseurwesen oder dem Taxigewerbe ein wichtiger Teil des Einkommens und müssen daher steuer- und abgabenfrei sein. Eine Belastung würde nicht nur neue Bürokratie schaffen, sondern auch die Motivation und Leistungsbereitschaft der Beschäftigten mindern. Trinkgeld gehört allein den Beschäftigten – weder Finanzamt noch Sozialversicherung sollen daran mitverdienen. Es ist gelebte Gastfreundschaft und Teil unserer Kultur – das soll so bleiben.