Mietvertragsgebühren
Für Wohnungen (Gebäude oder Gebäudeteile, die überwiegend Wohnzwecken dienen, einschließlich Keller- und Dachbodenräume, Abstellplätze und Hausgärten, die typischerweise Wohnräumen zugeordnet sind) muss künftig keine Mietvertragsgebühr mehr entrichtet werden.
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