Unternehmer dürfen für Freizeitunfälle nicht zur Kasse gebeten werden
Die heimischen Unternehmer zahlen 1,3% der Bruttolohnsumme an die AUVA, um bei Unfällen ihrer Arbeitnehmer abgesichert zu sein. Mittlerweile ereignen sich im Burgenland aber 3 von 4 Schadensfällen in der Freizeit.

Die Betriebe werden jedoch auch hier zur Kasse gebeten, eine Pflichtversicherung für Freizeitunfälle ist für den Wirtschaftsbund daher unumgänglich. „Das private Risiko wird auf den Arbeitgeber abgeschoben“, sagt Direktor Ulf Schneller. „Fällt ein Mitarbeiter durch einen Freizeitunfall aus, muss der Unternehmer zusätzlich zum monatlichen Unfallversicherungsbeitrag – abhängig von der Dauer des Dienstverhältnisses – bis zu 12 Wochen volles und weitere 4 Wochen halbes Entgelt fortzahlen. Die Einführung einer Pflichtversicherung für Freizeitunfälle durch den Arbeitnehmer ist daher längst überfällig.“
Ein dementsprechender Antrag wurde in der letzten Sitzung des Wirtschaftsparlaments vom Wirtschaftsbund eingebracht und beschlossen. In den Unfallkrankenhäusern der AUVA wurden im Vorjahr 1.821 burgenländische Patienten behandelt – davon waren 455 Arbeitsunfälle und 1.366 Freizeitunfälle.