E N T L A S T E N
Steuern steuern

1. Bagatellsteuern aussteuern
Steuern und Abgaben lasten schwer auf den Schultern der Unternehmen, insbesondere der Klein- und Mittelbetriebe – dem Rückgrat unserer Wirtschaft. Erster Schritt wäre die Streichung der Wachstumsbremser unter den Steuern: Kreditvertragsgebühr, Werbeabgabe, Gesellschaftsteuer, Mindest-Körperschaftsteuer, Grundbuch- und Bestandsvertragsgebühr
2. PKW-Kauf nicht vorsteuern
Während für die meisten betrieblichen Anschaffungen die Mehrwertsteuer in Form der Vorsteuer rückerstattet wird, gilt das für betriebliche PKW nicht. Umweltpolitisch unklug, da so der Umstieg auf umweltfreundlichere,
CO2-ärmere Fahrzeuge erleichtert und ein Nachfolger zum Investitionsanreiz Verschrottungsprämie gegeben wären.
3. Büro-im-Wohnungsverband absteuern
Gerade bei Einpersonenunternehmen häufig der Fall: das Arbeitszimmer ist in der eigenen Wohnung. Wie bei Bürokosten existiert in diesem Fall aber keine Möglichkeit für eine steuerliche Absetzbarkeit. Hier ist eine unbürokratische Pauschalierungsregelung gefragt, die beim Unternehmensstart in den eigenen vier Wänden hilft.
4. Verluste rückversteuern
In Deutschland seit vielen Jahren bekannt – die Möglichkeit einen aktuell auftretenden Verlust in vorherige Jahre zurückzurechnen, in denen es Gewinne gab, für die Steuern bezahlt wurden. Ein dreijähriger Verlustrücktrag wird vor allem die Liquiditätssituation verbessern, sei es durch Steuerrück-erstattungen oder die Reduktion auftretender Steuernachforderungen.
5. Verlustdiskriminierungen diskriminieren
Bilanzlegende Unternehmen können zeitlich unbeschränkt Verluste in weitere Jahre vortragen, um sie dann steuersparend gegen auftretende Gewinne gegenzurechnen. Einnahmen-Ausgabenrechner dürfen das nur drei Jahre lang. Für alle gilt, es dürfen nur 75% der Gewinne mit Verlustvorträgen gegengerechnet werden, d.h. Steuernzahlen für ein Viertel der Gewinne - selbst bei hohen Vorjahresverlusten. Daher: 100% Gegenrechnung und gleiches Recht für alle!
6. Umsatzsteuer-Ist-Grenze überwinden
Zur Verbesserung der Liquiditätssituation von kleinen und mittleren Unternehmen soll die Jahresumsatzgrenze von 400.000,- Euro für die zwingende Sollbesteuerung auf 700.000,- Euro angehoben werden. Denn für Betriebe die unter dieser Grenze liegen bedeutet das Istbesteuerung, sprich Umsatzsteuerabführung an das Finanzamt erst nach und in der Höhe des tatsächlichen Zahlungseingangs der Kunden statt Zahlung von Schätzbeträgen.
7. Lohnnebenkosten kosten
Kopfschütteln wenn der Blick auf das fällt was ein Unternehmer für seinen Arbeitnehmer zahlt und was bei diesem netto raus kommt. Dass Senkungen bei Mitwirkung aller Gebietskörperschaften und Sozialversicherungs-einrichtungen möglich sind, zeigen die Beispiele Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige zur Finanzierung der Selbständigenvorsorge, Lohnnebenkostensenkung bei älteren und beim ersten Mitarbeiter.
8. Protestrouten rotieren
Insbesondere die Handels- aber auch Gewerbe- und Tourismusbetriebe der „Ring“-nahen Bezirke erfahren durch regelmäßige Demonstrationszüge eine Geschäftsbeeinträchtigung. Nicht die Einschränkung des Demonstrations-rechtes sondern eine gerechtere Verteilung der Routen wäre notwendig.
9. Gebührenbremse ausbremsen
Wien hat seine Abwasser- und Müllgebühren seit 2001 um 43 % erhöht, Wienenergie liegt mit den Energiepreisen immer im österreichischen Spitzenfeld (siehe eControl-Berichte). Für Entlastungen sind hier mehr Wettbewerb und Kostentransparenz dringend notwendig!
10. Headquarter einquartieren
Wiens Ost- und Südeuropazentralen sind von ungeheimer Bedeutung für Arbeitsplätze und Nachfrage in unserer Stadt. Es gilt unsere Vorreiterrolle als Standort für internationale Konzernzentralen gegenüber den produktions-günstigen Nachbarstaaten abzusichern. Daher jetzt eine eigene „Headquarter Task Force“ als Servicestelle zur Unterstützung und Entlastung für bestehende Headquarter einrichten. Darüber hinaus aktives Standortmarketing betreiben, um neue Betriebe nach Wien zu holen.


