Das Bundesministerium für Finanzen hat das Konjunkturpaket 2009 zur Begutachtung versandt. Mit diesem Gesetz soll die Konjunktur gestützt und ein Investitionsanreiz geschaffen werden. Für körperliche Anlagegüter, die im Kalenderjahr 2009 oder 2010 angeschafft oder hergestellt werden, soll es die Möglichkeit einer vorzeitigen Abschreibung geben. Diese ermöglicht im Jahr der Anschaffung eine höhere Abschreibung.
Im Anschaffungsjahr können 30 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten als Abschreibung abgesetzt werden. Allerdings wird in diesen 30 Prozent die „normale“ Abschreibung mit berücksichtigt. Die vorzeitige Abschreibung ist somit vor allem für Wirtschaftsgüter mit einer längeren Nutzungsdauer interessant. Bei einer zehnjährigen Nutzungsdauer beträgt die „normale“ Abschreibung zehn Prozent – für die vorzeitige Abschreibung verbleiben 20 Prozent. Beträgt die „normale“ Abschreibung z. B. 25 Prozent (Nutzungsdauer vier Jahre) verbleiben für die vorzeitige Abschreibung nur noch fünf Prozent. Die Gesamtabschreibung beträgt maximal 100 Prozent – d. h. die vorzeitige Abschreibung in den Jahren 2009 oder 2010 reduziert die „normale“ Abschreibung am Ende der Laufzeit. In der Wirkung führt die vorzeitige Abschreibung nicht zu einer endgültigen Steuerersparnis, sondern nur zu einer Steuerstundung. Ausgenommen von der vorzeitigen Abschreibung sind z. B. Gebäude, Mieter investitionen, Pkws und Kombis (ausgenommen gewerbliche Personenbeförderung oder Fahrschulkraftfahrzeuge) und gebrauchte Wirtschaftsgüter.