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Vorauszahlungen 2009

In diesen Tagen versendet das Bundesrechenamt die Vorauszahlungserinnerungen der Quartalszahlungen für die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2009. Diese Vorschreibungen sollten angesichts der wirtschaftlichen Rezession und hinsichtlich der angekündigten Steuerreform der Höhe nach überprüft werden.

Die Vorauszahlungen werden ja jeweils am 15. 2., 15. 5., 15. 8. und am 15. 11. eines Jahres vorgeschrieben. Mit einem rechtzeitig eingebrachten und entsprechend begründeten Herabsetzungsantrag kann schriftlich oder auch elektronisch über das Finanzonline beim jeweils zuständigen Finanzamt die Steuervorschreibung reduziert werden. Diese Anträge können bis zum 30.9. eines jeden Jahres eingebracht werden.

Grundlage vieler Anträge wird die aktuelle Saldenliste des Jahres 2008 sein und die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung des Jahres 2009. Weiters sollten die Auswirkungen der Steuerreform berücksichtigt werden. Neben der Tarifreform in der Einkommensteuer, gelten die bisherigen Freibeträge auch noch 2009. Den Freibetrag für nicht entnommene Gewinne gibt es nach dem Gesetzesentwurf nur mehr 2009. Daneben können die nach der Steuerreform möglichen vorzeitigen Abschreibungen für Investitionen 2009 und 2010, die Absetzbarkeit von Spenden und die neuen Kinderfreibeträge etc. Steuererleichterungen bringen.