Seit Anfang Dezember 2008 steht für die Bestätigung der Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) neben der Stufe 1 auch die Stufe 2 über FinanzOnline zur Verfügung (http://finanzonline.bmf.gv.at).
Die UID-Nummer wird von den EU-Mitgliedstaaten den Unternehmern zugeteilt und dient dazu, die Unternehmereigenschaft nachzuweisen.Die richtige UID des Kunden im Binnenmarkt ist Grundvoraussetzung für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Es gibt zwei Informationsstufen. Beim einfachen Bestätigungsverfahren (Stufe 1) wir nur die Gültigkeit der vergebenen UID überprüft. Beim qualifizierten Bestätigungsverfahren (Stufe 2) wird die Gültigkeit der UID in Verbindung mit einem bestimmten Namen und einer bestimmten Adresse überprüft. Die Bestätigungsanfragen können entweder schriftlich, mit Telefax oder telefonisch eingereicht werden beim UID-Büro des BMF (A 4975 Suben 25, Tel. 0810/005310, Fax Dw. 12).
Die Bestätigung gilt als Beleg und muss aufbewahrt werden. Eine Anfrage nach Stufe 2 wird vor allem dann angebracht sein, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Warenempfängers bestehen, wenn mit einem Geschäftspartner Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden, bei Gelegenheitskunden und bei Abholfällen. Leider wird seitens der Finanz kein ausreichender Vertrauensschutz auf die Gültigkeit der Nummer gewährt.


