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Steuererklärung

Bis 30. April 2009 müssen wiederum alle, die verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben, diese beim Finanzamt einreichen, wenn sie sie in Papierform abgeben. Bei Einreichung in elektronischer Form verlängert sich die Frist auf den 30. Juni 2008. Wer durch einen Steuerberater vertreten ist, hat eine generelle Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2008 maximal bis 31. März bzw. 30. April 2010, wobei die Anspruchszinsen ab dem 30. September 2009 zu beachten sind.

Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind diejenigen verpflichtet, die im Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte zu versteuern haben und das Einkommen mehr als 10.000 Euro beträgt. Wer betriebliche Einkünfte mit Bilanzierung erzielt, muss auch eine Erklärung abgeben, wenn er weniger als 10.000 Euro verdient hat. Wenn in den Einkünften ausländische Kapitalerträge (Sondersteuersatz 25 Prozent) enthalten sind, muss ebenfalls zu diesem Termin abgegeben werden.

Zuletzt müssen auch ArbeitnehmerInnen, deren Gesamteinkommen mehr als 10.900 Euro beträgt, eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie (nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte von mehr als 730 Euro verdient haben. In einigen Fällen macht es Sinn, wenn freiwillig eine Steuerveranlagung beim Finanzamt beantragt wird, weil bisher zuviel Steuer bezahlt wurde oder Anspruch auf negative Einkommensteuer geltend gemacht werden kann.