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Spenden

Spenden waren bis 2008 als freiwillige Zuwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig. Nur Spenden an Museen von gesamtösterreichischer Bedeutung und an Einrichtungen von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben mit Spendenbegünstigungsbescheid waren steuerlich als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzbar. Unternehmen können zusätzlich Geld- oder Sachaufwendungen im Zusammenhang mit der Hilfestellung in Katastrophenfällen als Betriebsausgaben geltend machen, wenn sie der Werbung dienen.

Ab 2009 soll nun rückwirkend beschlossen werden, dass Private und Unternehmen (Firmen, Institutionen, Stiftungen) Spenden für mildtätige Zwecke und Entwicklungsarbeit von der steuerlichen Bemessungsgrundlage absetzen können.

Die absetzbare Spendenhöhe soll mit 10 Prozent vom Einkommen, bei Unternehmen mit 10 Prozent des Vorjahresgewinnes gedeckelt sein. Nach zwei Jahren werde man feststellen, welche konkrete Auswirkung auf das Spendenaufkommen bestehe und prüfen, ob man auch Spenden für Umwelt- oder Tierschutzorganisationen ähnlich steuerlich bevorzugt. Zur Kontrolle der Spenden wird angedacht, dass die begünstigten Organisationen die erhaltenen Spenden als Bestätigung an das Finanzamt elektronisch melden müssen.