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Ökoprämiengesetz

Hinter diesem Gesetz verbirgt sich die neue Verschrottungsprämie für einen Fahrzeugtausch, die letzte Woche im Parlament beschlossen wurde. Ab 1. April 2009 bis 31. Dezember 2009 werden die ersten 30.000 verschrotteten Pkws belohnt, wenn ein Neuwagen angeschafft wird. Die Umtauschprämie beträgt 1500 Euro und wird jeweils zur Hälfte vom Bund und vom Fahrzeughandel getragen.

Die Gewährung der Prämie hat viele Voraussetzungen. Es muss sich um einen, vor dem 1. Jänner 1996 im Inland erstmals zugelassenen, fahrtüchtigen Pkw (Unfallwracks sind ausgeschlossen) handeln. Das Auto muss auf eine Privatperson im Inland zum Verkehr zugelassen sein und mindestens seit einem Jahr auf den Antragsteller ununterbrochen angemeldet sein. Es darf auch nicht innerhalb des letzten Jahres nicht im notwendigen Betriebsvermögen eines Betriebes gewesen sein. Das Altfahrzeug muss nachweislich im Inland verschrottet werden.

Die Ökoprämie ist an den Kauf eines Neuwagens gebunden, der im Inland erstmals als Neuwagen zugelassen wird, oder bisher maximal ein Jahr auf einen inländischen Fahrzeughändler zugelassen war (Vorführwagen), und die Voraussetzungen der Schadstoffklasse Euro 4 erfüllt. Der Fahrzeughändler kann über Finanz-Online die Auszahlung der Prämie an den Antragsteller beantragen. Der Händleranteil ist bis zum 15. des der Antragstellung nachfolgenden Monats an das zuständige Finanzamt zu entrichten.