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Mehr Schutz für die Unternehmer

Mit 1. Jänner 2009 ist das neue Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung in Kraft getreten. Unternehmer können dadurch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten und Arbeitslosengeld beziehen, wenn sie ihre unternehmerische Tätigkeit beenden müssen. Die Entscheidung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung bindet den Unternehmer jedoch für die Dauer von acht Jahren, d. h. ein vorzeitiger Austritt ist nicht möglich.

Der Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann bis zum 31. Dezember 2009 erklärt werden. Wird der Antrag vor dem 31. März eingebracht, beginnt die Arbeitslosenversicherung rückwirkend mit 1. Jänner zu laufen. Für Anträge nach dem 31. März beginnt sie jeweils im Folgemonat. Für den Fall, dass die Tätigkeit erst im Jahr 2009 begonnen wird, kann der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden. Wird die Antragsfrist versäumt, kann ein neuer Antrag erst wieder nach acht Jahren gestellt werden.

Der Unternehmer kann zwischen drei monatlichen Beitragsgrundlagen wählen. Die einmal gewählte Beitragsgrundlage kann nachträglich nicht mehr geändert werden. Bei einem monatlichen Beitrag in Höhe von 70,35 Euro beträgt das monatliche Arbeitslosengeld 566 Euro. Bei einem Beitrag von 140,70 Euro erhöht es sich auf 886 Euro und bei einem Beitrag von 211,05 Euro beträgt das monatliche Arbeitslosengeld 1221,00 Euro. Informationen zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung gibt es im Internet unter www.ams.at.