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Lohnsteuer: Neuerungen 09

Im Rahmen der laufenden Wartung wurden die Gesetzesänderungen und die wesentlichen höchstgerichtlichen Entscheidungen in die Lohnsteuerrichtlinien eingearbeitet. Dadurch ergeben sich ab 1. 1. 2009 einige Änderungen bzw. Klarstellungen:

Unfallrenten: Leistungen aus einer gesetzlichen Unfallversorgung sind steuerfrei. Solche Leistungen liegen nur dann vor, wenn der Leistungsanspruch durch die Pflichtbeiträge begründet wird. Leistungen aufgrund einer freiwilligen Selbst- oder Höherversicherung sind nicht steuerfrei.

Dienstwohnungen: Die Sachbezüge für Dienstwohnungen wurden mit 1. 1. 2009 deutlich erhöht. Für Vorarlberg gilt ein neuer Richtwert in Höhe von 7,26 Euro/m2. Für Dienstnehmer die bereits im Dezember 2008 eine Dienstwohnung hatten, ist eine Übergangsregelung (stufenweise Anpassung an die erhöhten Sachbezugswerte) bis zum Jahr 2011 vorgesehen.

Reisekosten: Fahrtkostenvergütungen für Fahrten zu einer Baustelle oder zu einem Einsatzort für eine Montage- oder Servicetätigkeit, die von der Wohnung des Dienstnehmers aus angetreten werden, können steuerfrei ausbezahlt werden.

Krankheitskosten: Grundsätzlich sind Krankheitskosten von der erkrankten Person zu tragen. Werden sie vom (Ehe-) Partner bezahlt, können sie beim zahlenden (Ehe-)Partner als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn sie das Einkommen des erkrankten (Ehe-)Partners derart belasten würden, dass dadurch das steuerliche Existenzminimum (10.000 Euro) unterschritten würde.