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Steuervorauszahlung

In diesen Tagen hat das Bundesrechenamt wieder mit der Versendung von Zahlscheinen an die verpflichtende Steuervorauszahlung für das 1. Quartal des Jahres 2012 erinnert.

Körperschaften, Selbständige und teilweise auch Arbeitnehmer müssen bis zum 15. Februar 2012 die erste Teilzahlung für die mögliche Steuerbelastung 2012 entrichten.

Die Vorauszahlungen sind zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu leisten. Die Höhe der Vorauszahlungen resultiert aus dem zuletzt veranlagten Steuerbescheid, der dann noch um vier Prozent erhöht wird. Stammt die letzte Steuerschuld bereits aus dem vorvergangenen Jahr, wird der Betrag nochmals um weitere fünf Prozent erhöht.

Diese gesetzliche Schätzung gehört jedes Jahr dahingehend überprüft, ob die erwarteten Gewinne auch wiederum diese Steuervorschreibungen rechtfertigen. So kann man vor jeder Quartalsvorschreibung rechtzeitig einen formlosen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen einbringen. Übrigens können auch die Vorschreibungen der Sozialversicherung an die eventuell geänderten Einkommensverhältnisse angepasst werden.