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SV: Neue Beiträge

Die Höchstbeitragsgrundlage für die Vorschreibung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde neu mit 59.220,- Euro pro Jahr (Vorjahr 58.800,- Euro) festgesetzt.

Die Beitragssätze für die Pensionsversicherung (17,5%), für die Krankenversicherung (7,65%) und für die Mitarbeitervorsorgekasse (1,53%) wurden gleich belassen.

Die Mindestbeitragsgrundlage in der gewerblichen Sozialversicherung beträgt im Jahr 2012 in der Krankenversicherung 8.052,24 Euro und in der Pensions- versicherung 7.857,96 Euro pro Jahr. Die Unfallversicherung kostet 99,- Euro pro Jahr. Somit beträgt der Mindestbeitrag für 2012 in der gewerbliche Sozial- versicherung 2.213,28 und der Höchstbeitrag 15.898,92 Euro.

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt dann ab 1.1.2012 als geringfügig, wenn es für eine kürzere Zeit als einen Kalendermonat vereinbart ist und das Durchschnitts- entgelt 28,89 Euro täglich oder insgesamt 376,26 Euro nicht übersteigt, oder für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart ist und als Entgelt nicht mehr als 376,26 Euro monatlich zustehen.