Mit Beginn des neuen Jahres sind einige steuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Im Folgenden ein kurzer Überblick:
»Spenden:Seit dem 1. Jänner 2012 sind auch Spenden an Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, sowie Spenden an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände steuerlich absetzbar.
Weiters wurde die internationale Anti-Korruptions-Akademie in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen. Aufgrund eines EuGH-Urteils wird die Spendenbegünstigung auch auf ausländische Einrichtungen mit Sitz in der EU/EWR ausgeweitet, wenn sie der österreichischen Wissenschaft bzw. Lehre dienen.
» Sonderausgaben:
Der Sonderausgabenabzug für junge Aktien und Genussscheine ist ab der Veranlagung 2011 entfallen. Die Abzugsfähigkeit für Beiträge an Kirchen und Religionsgemeinschaften wurde ab der Veranlagung 2012 von 200 Euro auf 400 Euro erhöht.
Weiters wurden neu auch ausländische Kirchen und Religionsgemeinschaften in der EU und im EWR den inländischen gleichgestellt, wenn sie einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft entsprechen.


