Durch die Neuregelung der sogenannten Kapitalbesteuerung wird die eingeführte Wertpapier-Kapitalertragsteuer inhaltlich umgeändert bzw. noch präzisiert; zudem wurde das Inkrafttreten auf den 1. April 2012 verschoben.
Künftig wird es daher durch das neue Gesetz einen umfassenden Verlustausgleich beim KESt-Abzug durch die depotführenden Kreditinstitute geben.Am 1. Jänner 2012 wurde auch die Anspruchfrist für den Zeitraum der begünstigten Arbeitnehmerbeschäftigung verlängert. Die Befreiung von bestimmten lohnabhängigen Abgaben kann neuerdings im Kalendermonat der Neugründung sowie auch in den folgenden 35 Kalendermonaten für die beschäftigten Arbeitnehmer noch in Anspruch genommen werden.
Die neu eingeführte Berichtigungsvorschrift von Abgabenbescheiden soll künftig verhindern, dass Betriebsausgaben und Betriebseinnahmen doppelt berücksichtigt werden bzw. eine Nichtberücksichtigung finden. Die Korrektur ist allerdings nur im Rahmen des durch die absolute Verjährung gesteckten Rahmens von zehn Jahren ab Entstehen des Abgabenanspruchs möglich.


