Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten nochmals ein paar Hinweise in Kurzform:
Pensionsrückstellungen:Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres müssen für Pensionsrückstellungen Wertpapiere und/oder Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 50% des vorjährigen Rückstellungsbetrages im Betriebsvermögen vorhanden sein. Beträgt die Wertpapierdeckung (auch nur vorübergehend) weniger, wird der Gewinn um 30% der Unterdeckung erhöht.
Aufbewahrungspflicht:
Am 31.12.2011 endet die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege des Jahres 2004. Ausgenommen davon sind jedoch Unterlagen, die in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sind. Unterlagen die Grundstücke betreffen müssen bis zu 22 Jahre aufbewahrt werden.
Weihnachtsgeschenke:
(Weihnachts-)Geschenke an Mitarbeiter im Rahmen von Betriebsveran- staltungen sind bis zu einer Höhe von EUR 186 pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich dabei um Sachzu-wendungen (z.B. Warengutscheine oder Goldmünzen) handelt. Achtung: Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig!


