Am 31. Dezember endet die Frist für die Abgabe der Arbeitnehmerver- anlagung 2006. Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen können innerhalb einer Frist von fünf Jahren geltend gemacht werden.
Damit Werbungskosten noch heuer von der Steuer abgesetzt werden können, müssen diese bis zum 31. Dezember bezahlt werden. Auch heuer geleistete Vorauszahlungen können noch abgesetzt werden. Auch im Bereich der Sonder- ausgaben und bei außergewöhnlichen Belastungen gilt das strenge Abfluss- prinzip. Wiederum können auch private Spenden an Vereine oder Einrichtungen steuerlich berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Vereinigung in der Liste der begünstigten Spendenempfänger registriert ist.Wer im Jahr 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung (z. B. gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbstständige und selbstständige Tätigkeit) über die Höchstbemessungsgrundlage hinaus Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann diese noch bis 31. Dezember rückerstatten lassen. Die Rückerstattung ist grundsätzlich lohn- bzw. einkommensteuerpflichtig.


