Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Steuertipps zum Jahresende

Vor dem Jahresende sollten Unternehmer ihre steuerlichen Gestaltungs- möglichkeiten noch einmal überprüfen.

Gewinnfreibetrag:
Einzelunternehmer und Personengesellschafter können den Gewinnfreibetrag in Höhe von 13 Prozent (max. 100.000 Euro pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag von bis zu 3900 Euro steht allen zu. Für einen hinaus gehenden Freibetrag ist Voraussetzung, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Dazu gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, aber auch bestimmte Wertpapiere. Um den Freibetrag zu nutzen, sollte der voraussichtliche Gewinn berechnet und eventuell heuer noch investiert werden.

Spenden:
Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstige Institutionen sind absetzbar. Dazu gehören z. B. Spenden an Forschungseinrichtungen oder Katastrophenschäden. Diese können bis zu zehn Prozent des Vorjahresgewinnes abgesetzt werden.