Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) klärt im Salzburger Steuerdialog offene Fragestellungen.
Im Bereich der Lohnsteuer wurde eine Anfrage gestellt, wie Sachbezüge aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen versteuert werden müssen. In einem Betrieb gab es in einem Jahr Veranstaltungen, die von den Arbeitnehmern unterschiedlich besucht wurden.Der Arbeitgeber stellte fest, dass die Aufwendungen höher waren als der vervielfachte Freibetrag von 365 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr. Es stellte sich nun die Frage, ob der Arbeitgeber für den übersteigenden Betrag eine pauschale Versteuerung vornehmen kann? Die Antwort des BMF war nein. Ist aufgrund der Häufigkeit von Feiern mit einer Überschreitung beim einzelnen Arbeitnehmer zu rechnen, sind Aufzeichnungen über die Teilnehmer zu führen. Aus der Antwort geht also hervor, dass nur bei voraussichtlicher Überschreitung des Freibetrags Aufzeichnungen zu führen sind. Ist derVorteil aus der Teilnahme an den Betriebsveranstaltungen höher als 365 Euro, unterliegt der übersteigende Betrag beim einzelnen Arbeitnehmer dem Steuerabzug.


