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Gewerbetreibende und Ärzte können rückwirkend für das Jahr 2011 eine Befreiung von der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (GSVG) beantragen. Für Ärzte (Zahnärzte) besteht die Befreiungsmöglichkeit allerdings nur hinsichtlich der Pensionsversicherung.

Für Ärzte (Zahnärzte) besteht die Befreiungsmöglichkeit allerdings nur hinsichtlich der Pensionsversicherung. Voraussetzung ist, dass die steuer- pflichtigen Einkünfte für das Jahr 2011 max. 4488 Euro und der Jahresumsatz für 2011 max. 30.000 Euro nicht übersteigen. Der Befreiungsantrag kann noch bis zum 31. Dezember 2011 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eingebracht werden. Achtung: Der Antrag muss bis zum 31. 12. 2011 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft eingelangt sein. Antragsbe- rechtigt sind Jungunternehmer (maximal 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Männer über 65 Jahre und Frauen über 60 Jahre. Darüber hinaus sind Personen über 57 Jahre antragsberechtigt, wenn sie die jeweiligen Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten haben.