Wenn Eigentumswohnungen oder Eigenheime angeschafft werden, um diese zu vermieten, ist anhand von Prognoserechnungen zu dokumentieren, ob innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren ein Gesamtüberschuss erzielt werden kann.
Ansonsten droht die Einstufung als er- tragsteuerliche Liebhaberei. Mögliche Verluste aus der Vermietung sind dann nicht mit anderen Einkunftsquellen ausgleichsfähig.Bei der Prognose müssen den Mieteinnahmen die Abschreibungen gegenüber gestellt werden. Je nach Kre- ditaufnahme für die Investition fallen auch Zinsen an. Die Höhe des Zinssatzes ist zu schätzen. Sondertilgungen sind nur in den ersten zehn Jahren der Vermietung zu berücksichtigen. Daneben müssen Prozentsätze für Mietausfall- und Leerstehrisiko enthalten sein.
Wird ein Mietobjekt vorzeitig, d.h. vor Erreichen eines Gesamtüberschusses, verkauft, kann das zur Einstufung als Liebhaberei führen. Die Umsatzsteuer knüpft an diese ertragsteuerliche Beurteilung an. Wenn beim Kauf oder bei Instandhaltungen Vorsteuerbeträge geltend gemacht wurden, können diese vom Finanzamt rückwirkend wieder aberkannt werden.


