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Neuerungen Lohnsteuer

Vor Kurzem wurde der Wartungserlass zu den Lohnsteuerrichtlinien veröffentlich. Es ergeben sich einige Änderungen bzw. Klarstellungen von Seiten der Finanz:

Jobticket:
Arbeitnehmer, die grundsätzlich einen Anspruch auf eine Pendlerpauschale haben, können die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel steuerfrei vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. Steuerbegünstigt ist allerdings nur die Überlassung einer nicht übertragbaren Streckenkarte. Die Rechnung muss auf den Dienstgeber ausgestellt sein und den Namen des Dienstnehmers enthalten.

Sonstige Bezüge:
Vereinbarungen, die eine Optimierung des Jahressechstels (6% Besteuerung) ermöglichen, müssen eine schriftliche Regelung über den Anspruch und die Auszahlungsmodalität enthalten. Die Vereinbarung muss vor Auszahlungs- beginn getroffen werden und darf nicht mehr abgeändert werden. Wird eine Jahresprämie laufend akontiert, wird die Endabrechnung als sonstiger Bezug behandelt. Werden vertragliche Provisionen in die Berechnung der Sonderzahlung mit einbezogen, stellen diese Bezugsteile begünstigte Sonderzahlungen dar.