Wie in den Vorjahren begann auch heuer am 1. Oktober die Frist für die Anspruchsverzinsung zu laufen.
Für die Zeit vom 1. Oktober bis zur Zustellung des Steuerbescheides 2010 werden vom Finanzamt für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen sogenannte Anspruchszinsen verrechnet. Derzeit beträgt der Zinssatz 2,88 Prozent pro Jahr.Die Anspruchszinsen können durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachnachzahlung vermieden werden. Diese muss unter der Bezeichnung „E 1-12/2010“ (Einkommensteuer) bzw. „K 1-12/2010“ (Körper- schaftsteuer) auf das Finanzamtkonto einbezahlt werden. Anspruchszinsen sind steuerlich nicht absetzbar – Gutschriften sind steuerfrei. Erfolgt die Zahlung über das betriebliche Kontokorrentkonto, können daraus resultierende Bankzinsen als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Anspruchszinsen werden erst ab einer Höhe von 50 Euro festgesetzt. Dadurch ergibt sich beispielsweise, dass eine Steuernachzahlung in Höhe von 10.000 Eruo bis Ende November zinsenfrei bleibt.


