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Wichtige Steuerfrist

Letztmalig kann bis zum 30. September 2011 ein Herabsetzungsantrag für die laufenden Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer 2011 gestellt werden.

Es sind daher die laufenden gesetzlich vorgeschriebenen Vorauszahlungs- bescheide der Höhe nach zu überprüfen. Der Antrag ist formlos beim zuständigen Finanzamt einzubringen und ist auch entsprechend zu begründen.

Grundsätzlich sind alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs binnen neun Monaten in elektronischer Form beim Firmenbuch einzureichen. Für den Regelbilanzstichtag 31. Dezember 2010 endet die Frist mit dem 30. September 2011.

Wer im vergangenen Jahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden, oder neben dem Gehalt eine Unfallrente oder ein Sold bezogen hat, oder wer zu Unrecht Steuerfreibeträge ausgenützt hat, muss noch bis zum 30. September 2011 eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einreichen.