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Ferienbetreuung

it dem Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2011 wurde die Absetzbarkeit für die Ferienbetreuung von schulpflichtigen Kindern ausgeweitet.

Bisher waren nur die tatsächlichen Betreuungskosten steuerlich absetzbar. Die Kosten für die Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten oder für den Nachhilfeunterricht konnten nicht abgesetzt werden. Dies hatte zur Folge, dass in der Praxis oft gar keine Kosten abgesetzt werden konnten, da eine Aufschlüsselung der einzelnen Kosten nicht möglich war.

Durch den Wartungserlass sind jetzt sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung als Kinderbetreuungskosten absetzbar, wenn die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Die Rechnung muss eine detaillierte Darstellung enthalten, aus der die Gesamtkosten und die abzugsfähigen Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen. Die absetzbaren Kosten für die Kinderbetreuung sind mit 2300 Euro pro Kind begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch dann, wenn die Begünstigung von beiden Elternteilen in Anspruch
genommen wird.