Aufgrund der Erhöhung des Basiszinssatzes durch die EZB wurden auch die Steuerzinsen ab 13. Juli 2011 wieder teurer.
Die Stundungszinsen betragen nunmehr 5,38 Prozent, die Aussetzungszinsen 2,88 Prozent und die Anspruchszinsen ebenfalls 2,88 Prozent. Stundungszinsen werden für gestundete Abgabenrückstände festgesetzt, wenn die Abgaben- schuld den Betrag von 750 Euro übersteigt bzw. wenn die Zinsen mehr als 50 Euro betragen. Wenn gegen einen Steuerbescheid eine Berufung eingebracht wird, kann die Entrichtung der Steuerschuld bis zur Erledigung des Rechtsmittels auf Antrag „ausgesetzt“ werden. Wenn der Berufung nicht stattgegeben wird und die Zinsen 50 Euro übersteigen, werden Aussetzungszinsen vorgeschrieben.Anspruchszinsen werden für Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuernach- zahlungen vorgeschrieben, die nicht bis zum 30. September des Folgejahres entrichtet werden. Anspruchszinsen, die 50 Euro nicht übersteigen, werden nicht festgesetzt. Dadurch bleibt z. B. eine Nachzahlung von 10.000 Euro bis Ende
November zinsenfrei.


