Zur finanziellen Unterstützung von Jungunternehmern wurde das „Neugründungs-Förderungsgesetz“ geschaffen.
Gefördert werden Betriebsneugründungen die eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur schaffen. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 wird die Förderung ab dem Jahr 2012 verbessert. Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfallen verschieden Kosten, die bei der Gründung eines Unternehmens entstehen. Dies betrifft z. B. Stempelgebühren, Verwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren oder die Gesellschaftsteuer.Weiters entfällt bei den Lohnnebenkosten der Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer, Wohnbauförderungsbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge sowie die Kammerumlage (gesamt etwa 6,8 Prozent). Bisher konnte die Befreiung der Lohnnebenkosten nur im Gründungsjahr in Anspruch genommen werden. Da im ersten Jahr aber häufig keine Dienstnehmer beschäftigt wurden, ging die Förderung ins Leere. Deshalb wurde nun der Zeitraum für die Befreiung der Lohnnebenkosten auf drei Jahre verlängert.


