Seit 2009 können Spenden an Vereine oder Einrichtungen die mildtätige Zwecke verfolgen bzw. Katastrophenhilfe betreiben (oder für diese Zwecke Spenden sammeln), von der Steuer abgesetzt werden.
Die begünstigten Spendenempfänger sind auf der Homepage des Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) veröffentlicht. Die Spenden können bis zu einer Höhe von max. 10 Prozent des Vorjahreseinkommens abgesetzt werden.Durch das Abgabenänderungsgesetz 2011 soll diese Spendenbegünstigung erweitert werden. Ab 2012 sollen auch Spenden an Umwelt-, Natur- und Artenschutzorganisationen, Tierheime und freiwillige Feuerwehren sowie Landesfeuerwehrverbände steuerlich absetzbar sein. Um die Verwaltungskosten zu reduzieren, können Spenden an Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände auch ohne deren Eintragung in die Spendenliste abgezogen werden.
Je nach Höhe des Einkommens werden bis zu 50 Prozent der Spenden vom Finanzamt rückerstattet. Auf Verlangen des Finanzamtes müssen die Spenden belegmäßig nachgewiesen werden. Für die Spendenbelege gilt eine Aufb ewahrungsfrist von sieben Jahren.


