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Gegen den Sozialbetrug

Zur Bekämpfung des Sozialbetrugs im Baugewerbe trat ab 1. Juli 2011 ein zusätzlicher 5-prozentiger Haftungsbeitrag für lohnabhängige Abgaben in Kraft.

Bereits seit 2009 besteht ein 20-prozentiger Haftungsbeitrag für nicht entrichtete Sozialversicherungsbeiträge. Der Auftraggeber kann die Haftungen durch Einbehalt von 25 Prozent des Werklohnes des Subunternehmers vermeiden.

Die Abfuhr des Einbehalts hat an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse zu erfolgen. Diese Haftung entfällt, wenn der beauftragte Subunternehmer in der Liste unbedenklicher Unternehmer aufscheint. Die Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, dass beim beauftragten Subunternehmer erfolglos Exekution geführt wurde oder eine Insolvenz vorliegt. Eine Haftung für „Nichtunternehmer“ besteht nicht.
Mit 1. Juli 2011 wurde auch die allgemeine Altersgrenze für die Familienbeihilfe auf das vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt. Diese verschiebt sich auf das 25. Lebensjahr bei Studien mit langer Studiendauer, Praktika und Präsenzdienst.