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Umsatzsteuer

Im Bereich der Umsatzsteuer gibt es einige Neuerungen. Ein kurzer Überblick:

» Elektrofahrräder:
Gemäß einer Information des Bundesministeriums für Finanzen können bei der Anschaffung, der Miete und dem Betrieb von Elektrofahrrädern und Selbstbalance-Rollern (Segways) keine Vorsteuern abgezogen werden. Ebenso ist der Vorsteuerabzug für sog. „Quads“ ausgeschlossen.

» Ausfuhrbelege:
Die in der Bundesabgabenordnung vorgesehene Möglichkeit der Belegaufbewahrung auf Datenträgern ist für Ausfuhrbelege nicht anwendbar. Der Grund dafür liegt darin, dass bei optisch archivierten Belegen der Zollstempel nicht auf seine Fälschungssicherheit überprüft werden kann.

» PKW Auslandsleasing:
Gemäß einer Entscheidung des Unabhängige Finanzsenates (UFS) hat eine Eigenverbrauchsbesteuerung nur vom privat genutzten Anteil des Fahrzeuges zu erfolgen. Beim unternehmerisch genutzten Teil entfällt sie.

» Indoor Freizeitpark:
Die Umsätze eines in einer Halle befindlichen Freizeitparks mit Autodrom, Hüpfburg usw. unterliegt nach Ansicht des UFS dem ermäßigten Steuersatz von 10 Prozent.