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Quellensteuer in der EU

Aufgrund des EU-Quellensteuergesetzes sind Banken verpflichtet, Zinserträge, die an natürliche Personen aus einem anderen EU-Staat bezahlt werden, an die Finanzbehörden des jeweiligen Heimatstaates zu melden.

Durch den automatischen Informationsaustausch sollen grenzüberschreitende Zinszahlungen an natürliche Personen einer Besteuerung unterzogen werden.

Für Österreich, Belgien und Luxemburg gibt es eine Ausnahmeregelung zum automatischen Informationsaustausch. In diesen Ländern wird keine Kontrollmitteilung erstattet, sondern eine Quellensteuer einbehalten. Ab 1. Juli 2011 beträgt diese 35 Prozent.

Die im Ausland entrichtete Quellensteuer wird bei einem in Österreich ansässigen Bürger auf die nach österreichischem Recht von den Zinseinkünften zu erhebende Einkommensteuer angerechnet.