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Stiftungen

Mit Beginn des Jahres sind für Stiftungen einige Neuerungen in Kraft getreten.

Ein kurzer Überblick:

Zwischensteuer:
Bestimmte Kapitalerträge unterlagen bei Privatstiftungen bis Ende 2010 einer 12,5-­prozentigen Zwischensteuer. Diese Zwischensteuer wird ab der Veranlagung 2011 auf 25 Prozent angehoben.

Meldepflicht der Begünstigten:
Der Stiftungsvorstand muss bis 30. Juni 2011 die Begünstigten einer Privatstiftung dem Finanzamt melden. Sonst droht eine Strafe bis zu 20.000. Euro

Grundstücke:
Die Veräußerung eines Grundstückes durch eine Privatstiftung war bisher nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei. Ab 2011 ist diese Veräußerung nur dann steuerfrei, wenn auch der Stifter selbst das Grundstück steuerfrei veräußern hätte können.

Stiftungseingangssteuer:
Bisher wurde die Stiftungseingangssteuer bei Grundstücken vom dreifachen Einheitswert bemessen. Durch eine Entscheidung wird sie (bei der Zuwendung der Liegenschaft an die Stiftung nach dem 31. Dezember 2011) vom Verkehrswert berechnet.