Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und eine deutsche Rente aus einer gesetzlichen Sozialversicherung beziehen, haben in den letzten Wochen Post vom Finanzamt erhalten.
Darin wurden sie aufgefordert die deutschen Renten in Deutschland zu versteuern. Nach geltender Rechtslage müssen diese Renten in Deutschland versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt im Wege der Veranlagung d.h. es muss in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Zuständig dafür ist das Finanzamt Neubrandenburg.Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Deutschland sind diese Renten in Österreich von der Steuer befreit. Es gilt allerdings der sogenannte Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Renten auch in der österreichischen Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Sie werden in Österreich nicht noch einmal besteuert, die österreichischen Einkünfte werden jedoch mit jenem Steuersatz besteuert, der sich ergeben würde, wenn die deutschen Renten in Österreich steuerpflichtig wären.


