Das neue Transparenzdatenbankgesetz sieht vor, von allen Leistungsempfängern und Einkommensbeziehern für Informations-, Nachweis- oder Steuerungszwecke, eine Datenbank zu erstellen.
Zur Erfüllung des Informationszweckes erhält jeder Leistungsempfänger, nach elektronischer Identifizierung der Person, eine Leseberechtigung. Ab 1.9.2011 kann eine Person dann aus der Datenbank, die vom Bundesrechenzentrum (BRZ) betreut wird, Daten abfragen und Auszüge jeweils für ein Kalenderjahr erstellen.Die Transparenzportalabfrage zeigt auf, wie viele Leistungen (z.B.: Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge, ertragsteuerliche Ersparnisse, Förderungen, Transferleistungen) einer Person im Jahr gewährt wurden. Dazu werden noch Informationen zu den Kosten von erhaltenen Sachleistungen gegeben.
Weiters kann das Brutto- und Nettoeinkommen eines jeden Leistungsempfängers abgefragt werden. Zur Erfüllung des Steuerungszweckes kann das BRZ von der Bundesregierung beauftragt werden, die im Portal abrufbaren Daten, die nach verschiedenen Gesichtspunkten gruppiert und anonymisiert werden, zum Zwecke der Auswertung und Veröffentlichung dieser zu überlassen.


