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Charity- Events

Bei Charity-Veranstaltungen werden oft Gegenstände versteigert, die von anderen Personen (z.B. Prominenten) zur Verfügung gestellt werden.

Dabei stellt sich die Frage, wer in welcher Höhe eine Spende an die Organisation tätigt. Das Finanzministerium vertritt die Ansicht, dass der Spender bei Sachspenden aus dem Betriebsvermögen den Verkehrswert des Gegenstandes als Betriebsausgabe absetzen kann. Der Erwerber des Gegenstandes kann jenen Betrag als Spende absetzen, der den Verkehrswert übersteigt. Kann der Verkehrswert der Sachspende nicht ohne großen Aufwand ermittelt werden, kann der von der Organisation erzielte Versteigerungserlös zwischen dem Spender und dem Erwerber im Verhältnis von 50:50 aufteilt werden.

Voraussetzung für den Spendenabzug ist, dass die Spendenorganisation dem Spender und dem Erwerber eine Bestätigung über den gespendeten Betrag ausstellt. Bei Sachspenden aus dem Privatvermögen kann die Spende nur vom Erwerber (in Höhe des Betrages der den Verkehrswert übersteigt) steuerlich geltend gemacht werden.