Die Änderungen in der Lohnsteuer betreffen u. a. den teilweise Wegfall der Lohnsteuerbefreiung für Auslandsmontagen, die geänderte Steuerbefreiung für Zukunftssicherungsmaßnahmen, neue Sachbezüge für Dienstwohnungen, neue Sätze für Pendlerpauschalen und das Kilometergeld.
Die ab 1. Jänner 2011 gültigen und daher auch steuerfrei auszahlbaren Kilometergelder betragen für zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegte Wegstrecken von mehr als zwei km 0,38 Euro/km. Beim Pkw oder Kombi bleibt es beim amtlichen Kilometergeld von 0,42 Euro, für Motorräder bei 0,24 Euro und pro mitfahrende Person bei den 0,05 Euro.Mit dem Wartungserlass 2010 hat die Finanzverwaltung die geäußerte Ansicht zur steuerlichen Behandlung der sonstigen Bezüge wieder revidiert. Jahresprämien, die erst im Nachhinein ermittelt werden, stellen nicht zwingend einen sonstigen Bezug dar.
Soweit sie aufgrund eines Rechtstitels laufend ausgezahlt werden, kann die „Sechsteloptimierung“ durchgeführt werden.


