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Strafen erhöht

Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften (Geschäftsführer, Vorstände) sind für die Erstellung der Jahresabschlüsse verantwortlich.

Sie müssen die Jahresabschlüsse innerhalb einer Frist von 9 Monaten an das zuständige Firmenbuchgericht übermitteln. Ab heuer wurden die Strafen für die verspätete Offenlegung erhöht.

Sofern die Jahresabschlüsse nicht innerhalb von 9 Monaten beim Firmenbuchgericht eingereicht werden, wird automatisch (ohne vorhergehende Androhung) eine Zwangsstrafe von 700 Euro festgesetzt. Die Zwangsstrafe wird pro Geschäftsführer bzw. Vorstand und pro Gesellschaft verhängt. Wird die Offenlegung nicht innerhalb von zwei weiteren Monaten nachgeholt, wird eine weitere Zwangsstrafe von 700 bis 4200 Euro (je nach Größe der Kapitalgesellschaft) vorgeschrieben.

Für die Festsetzung der Zwangsstrafen ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Bis Ende Februar müssen alle Jahresabschlüsse mit einem Bilanzstichtag bis zum 31.5.2010 offengelegt werden. Ab 1. März werden die neuen Zwangsstrafen verhängt.