Ein weiterer Überblick über die steuerlichen Neuerungen, die 2011 in Kraft getreten sind:
» Umsatzsteuervoranmeldung:Die Grenze, bis zu der ein Unternehmer seine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) vierteljährlich abgeben kann, wurde von 30.000 auf 100.000 Euro angehoben. Bei Umsätzen über 100.000 Euro pro Jahr muss die UVA monatlich eingereicht werden.
» Kreditvertragsgebühr:
Darlehens- und Kreditvertragsgebühr wurde abgeschafft. So müssen Gesellschafterdarlehen, Bürgschaften, Zessionen oder Hypothekarverschreibungen nicht mehr vergebührt werden.
» Alleinverdienerabsetzbetrag:
Steuerpflichtige ohne Kinder können diesen letztmalig im Jahr 2010 in Anspruch nehmen.
» Pensionistenabsetzbetrag:
Für alleinverdienende Pensionisten mit einem Jahreseinkommen unter 13.100 Euro wurde der Absetzbetrag von 400 auf 764 Euro erhöht. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des Partners 2200 Euro pro Jahr nicht übersteigt. So soll der Wegfall des Alleinverdienerabsetzbetrages ausgeglichen werden.


