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Neuerungen

Die Energieabgabenvergütung wurde neuerlich auf Produktionsbetriebe eingeschränkt.

Dienstleistungsbetriebe bekommen ab 2011 keine Vergütungen mehr. Voraussetzung für das Wirksamwerden dieser Einschränkung ist allerdings die Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Eingeführt wurde ab dem 1.1.2010 eine Stabilitätsabgabe für inländische Banken und Zweigstellen ausländischer Banken. Bemessungs-grundlage der Abgabe ist einerseits die unkonsolidierte Bilanzsumme der Banken, wobei für die Abgabe der Jahre 2011 bis 2013 auf das Geschäftsjahr 2010 abgestellt wird. Andererseits wird die Stabilitätsabgabe auch von Derivaten erhoben. Die Abgabe ist eine Betriebsausgabe für die Banken.

Bei Privatstiftungen wird ab der Veranlagung 2011 die Zwischensteuer mit 25% anstelle von bisher 12,5% erhoben. Aufgrund der Anhebung des Satzes werden die Vorauszahlungen automatisch angepasst. Neu ist auch eine Meldepflicht, nachdem die Namen aller zum 31.3.2011 bestehenden Begünstigten einer jeden Privatstiftung über FinanzOnline dem zuständigen Finanzamt bis 30.6.2011 mitzuteilen sind.