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Neuerungen ab 2011

Mit Beginn des Jahres sind für Unternehmer einige Neuerungen in Kraft getreten:

» Lohnsteuerhaftung:
Seit heuer kann auch ein Arbeitnehmer zur Haftung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit Schwarzlohnzahlungen herangezogen werden, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich bei der Lohnsteuerverkürzung mit dem Arbeitgeber zusammengewirkt hat. Die Haftung wird nur dann geltend gemacht, wenn der Arbeitgeber nicht mehr greifbar oder insolvent ist.

» Körperschaftsteuerzuschlag:
Wenn eine Körperschaft den Empfänger von Betriebsausgaben auf Verlangen der Behörde nicht genau bezeichnet, ist zusätzlich zur Körperschaftsteuer ein 25-prozentiger Zuschlag von den Ausgaben vorgesehen.

» Forschungsförderung:
Seit dem 1. Jänner kann nur noch die Forschungsprämie von zehn Prozent (bisher 8 Prozent ) in Anspruch genommen werden. Die Forschungsfreibeträge wurden gestrichen. Das hat zur Folge, dass die Forschungsförderung für Kapitalgesellschaften verbessert, für Einzelunternehmer und Personengesellschaften aber reduziert wurde.