Die wichtigsten Neuerungen punktuell aufgelistet:
So gilt bei der Erbringung von Bauleistungen künftig auch im Ertragsteuerrecht die Auftraggeberhaftung. Die lohnabgabenrechtliche Auftraggeberhaftung tritt allerdings erst mit 1. Juli 2011 in Kraft. Wenn der Unternehmer nicht in der HFU-Gesamtliste erfasst ist, haftet der Auftraggeber bis zu fünf Prozent des Werklohns.Neu ist auch die Meldepflicht für Zahlungen ins Ausland für im Inland erbrachte Vermittlungsleistungen oder Beratungen. Die Meldung muss erfolgen, wenn sämtliche Zahlungen innerhalb eines Kalenderjahres zugunsten eines Leistungserbringers 100.000 Euro übersteigen. Klargestellt wird, dass bei illegalen Beschäftigungs-verhältnissen ein Nettoarbeitslohn als vereinbart gilt. Wenn der Arbeitgeber die Anmeldeverpflichtung nicht erfüllt und die Lohnsteuer nicht einbehält und abführt, ist das Entgelt auf einen Bruttolohn umzurechnen. Diese Folgen gelten nicht für Werkverträge, die die Meldeverpflichtungen bei der gewerblichen Sozialversicherung erfüllt haben, aber später von den Behörden als Dienstverhältnis eingestuft werden.


