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Neues bei der Steuer ab 2011

Mit Wirkung ab 1. Jänner 2011 sind bei der Umsatzsteuer einige Änderungen in Kraft getreten.

» Messen und Ausstellungen:
Bei der Überlassung von Standflächen auf Messen und Ausstellungen durch die Veranstalter richtet sich der Leistungsort jetzt nach dem Empfängerort. Dies gilt auch für bestimmte Nebenleistungen. Bisher wurde die Leistung dort erbracht, wo die Standfläche gelegen ist.

» Künstlerische, unter richtende Tätigkeiten:
Seit 1. Jänner 2011 werden künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen an einen Unternehmer am Empfängerort erbracht. Ist der Leistungsempfänger kein Unternehmer, bleibt es bei der bisherigen Regelung d.h. die Leistung.

» Leistungen der Post:
Leistungen der Post, die nicht unter den „Universaldienst“ (beispielsweise Briefe, Pakete) fallen sowie individuell ausgehandelte Leistungen (z.B. Postfächer, Nachsendeaufträge) unterliegen seit 1. Jänner 2011 der Umsatzsteuer.