Vorarlberg
 
Mitglied werden
Ihr Bundesland
Wirtschaftsbund
Vorarlberg

Neuregelung der Kapitalbesteuerung

Künftig werden im außerbetrieblichen Bereich nicht nur laufende Erträge, sondern auch Veräußerungsgewinne zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen.

Diese Besteuerung aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen betrifft jene Wertpapiere, die ab 1. Jänner 2011 angeschafft werden. Bis dato konnten realisierte Substanzgewinne steuerfrei lukriert werden, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr abgelaufen war. Positiv ist, dass für diese Einkünfte ein Steuersatz von „nur“ 25 Prozent zur Anwendung kommt. Negativ sind die komplizierten Regelungen für den Ausgleich zwischen Gewinnen und Verlusten.

Der neue Quellensteuerabzug gilt auch für betriebliche Kapitalanlagen. Nur im betrieblichen Bereich gibt es die Möglichkeit von Teilwertabschreibungen, wobei im Fall von Beteiligungen jedoch die Zuschreibungspflicht bei Wertaufholung zu beachten ist. Auch nur im betrieblichen Bereich können Anschaffungsnebenkosten angesetzt werden. Betriebsausgaben sind jedoch dabei nicht abzugsfähig.