Zur Prüfung der letzten Steueraktivitäten nochmals ein paar Hinweise in Kurzform:
Energieabgabenvergütung:Ein Antrag auf Vergütung der Energieabgaben muss spätestens bis zum Ablauf von fünf Jahren gestellt werden. Die Vergütung der Energieabgaben für das Jahr 2005 ist somit nur noch bis zum 31.Dezember 2010 möglich. Antragsberechtigt sind sowohl Produktions- als Dienstleistungsbetriebe.
Aufbewahrungspflicht:
Am 31. Dezember 2010 endet die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege 2003. Ausgenommen sind jedoch Unterlagen die in einem anhängigen Berufungsverfahren von Bedeutung sind. Unterlagen die Grundstücke betreffen müssen bis zu 22 Jahre aufbewahrt werden.
Kleinstunternehmer:
Gewerbetreibende und Ärzte können bis zum 31.Dezember 2010 die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung in der GSVG beantragen. Voraussetzung ist, dass die steuerpflichtigen Einkünfte 4.188,12 Euro und der Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt. Antragsberechtigt sind Jungunternehmer, Männer über 65 und Frauen über 60 Jahre.


