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Prämienauszahlung

In einem Erlass wurde die Rechtsansicht bezüglich der begünstigten Auszahlung von Prämien, Boni, Provisionen usw. geändert.

In Zukunft soll die abgabenschonende Verteilung auf 14 Teilbeträge im Folgejahr nicht mehr den gewünschten steuersparenden Effekt erzielen.

Vielfach wird neben einem Fixbezug eine ergebnisabhängige Vergütung vertraglich vereinbart. Die Höhe dieser Auszahlung kann immer erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres ermittelt werden. 1/7 dieser Prämien konnte bei entsprechender Verteilung im Folgejahr als sonstige Bezüge mit nur sechs Prozent versteuert werden.

Nur durch eine rechnerische Aufteilung der Auszahlung kann eine Prämienzahlung nicht zu einem laufenden Bezug werden. Auch eine monatlich laufend im Voraus akontierte Jahresprämie ändert nichts daran. Die Ausnützung der Steuerbegünstigung für das Jahressechstel ist nur mehr möglich, wenn die Abrechnung von laufenden und sonstigen Bezügen auf zwei unterschiedlichen Bezugsbestandteilen basiert.