Der Ministerrat hat eine Regierungsvorlage zum „Betrugsbekämpfungsgesetz 2010“ beschlossen.
Ein kurzer Überblick:» Nettolohn: Für illegale Beschäftigungsverhältnisse wird klargestellt, dass das Entgelt als Nettoentgelt verstanden wird. Dadurch wird zur Berechnung der nachzuzahlenden Lohnabgaben (z.B. Lohnsteuer) auf ein (höheres) Bruttoentgelt hochgerechnet.
» Auftraggeberhaftung: Für Bauunternehmer, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, ist eine neue Haftung für die Lohnabgaben des Subunternehmers vorgesehen. Sie beträgt fünf Prozent des Werklohnes und soll ähnlich wie die Haftung für Sozialversicherungsbeiträge gestaltet werden.
» Empfängerbenennung: Eine Zahlung, deren Empfänger nicht genannt wird, kann nicht abgesetzt werden. Jetzt soll zusätzlich eine „Sonder-Köperschaftsteuer“ in Höhe von 25 Prozent eingeführt werden, welche die (fehlende) Besteuerung bei den Zahlungsempfängern ausgleichen soll. Dadurch kommt es bei einer Kapitalgesellschaft zu einer Besteuerung von 50 Prozent, wenn der Empfänger nicht genannt wird.


