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Vermeidung von Zinsen

Ab 1. Oktober 2010 bis zur Zustellung des Steuerbescheides 2009 werden für Einkommen- und Körperschaftsteuernachzahlungen Anspruchszinsen verrechnet.

Ergibt sich aus der Veranlagung ein Guthaben, werden die Zinsen gutgeschrieben. Derzeit ist der Zinssatz 2,38 Prozent pro Jahr.

Anspruchszinsen können durch eine freiwillige Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Steuernachnachzahlung vermieden werden. Diese muss unter „E 1-12/2009“ (Einkommensteuer) bzw. „K 1-12/2009“ (Körperschaftsteuer) auf das Finanzamtkonto einbezahlt werden. Anspruchszinsen sind steuerlich nicht absetzbar – Gutschriften sind steuerfrei. Erfolgt die Zahlung über das betriebliche Kontokorrentkonto, können daraus resultierende Bankzinsen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Es gibt einen kleinen Zinsvorteil. Anspruchszinsen werden erst ab 50 Euro festgesetzt. Dadurch ergibt sich z. B. , dass eine Nachzahlung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer in Höhe von 8000 Euro bis Ende Dezember zinsenfrei bleibt.